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Zwei Menschen mit Behinderung sitzen mit einer Gitarre unter einem Baum

Modellprojekt „Ein guter Ort für alle - Wir gestalten Inklusion!“

 

Projektträger:

Friedrich-Wilhelm-Stift gGmbH

Projektpartner:

Universität Münster

Fokussiertes Problem:

In einem inklusiven Bildungssystem lernen Menschen mit und ohne Behinderungen von Anfang an gemeinsam. Dabei werden in Schulen Kinder mit einer Behinderung durch so genannte Integrationshelferinnen und -helfer unterstützt. Die Finanzierung erfolgt auf der Basis eines Individualanspruchs durch die öffentlichen Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger. Der Individualanspruch und enggeführte Einsatzmöglichkeiten konterkarieren den systemischen Ansatz von Inklusion. Die Wirkung von Integrationshelferinnen und -helfer bleibt deutlich hinter potentiellen Möglichkeiten zurück. Um dieses Problem aufzufangen wurde unter anderem das Poolen von Leistungen der Integrationshelferinnen und -helfer zugelassen. Es besteht somit zwar die theoretische Möglichkeit des Poolens, jedoch fehlen praktischen Erfahrungen, vor allem mit der qualitativen Ausgestaltung. Somit können bisher auch keine fundierten Empfehlungen für den Einsatz der Integrationshelferinnen und -helfer gegeben werden.

Projektziel:

Das inklusive Bildungssystem ist zu einem tatsächlichen Gewinn für alle Kinder entwickelt worden. Für die Arbeitgeber von Integrationshelferinnen und -helfern sind hierzu evidente Empfehlungen zu Einsatzmöglichkeiten und zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen formuliert.

Maßnahmen:

Ausgehend von der Hypothese, dass ein qualitätsgesichertes Verfahren zum Poolen ein wesentlicher Baustein auf diesem Weg ist, soll eine Gelegenheit in Hamm genutzt werden: Die Friedrich-Wilhelm-Stift gGmbH betreut Kinder an drei Grundschulen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule und der Integrationshilfe. Die Friedrich-Wilhelm-Stift gGmbH hat gemeinsam mit drei Schulen, dem Hammer Jugendamt und dem Amt für Soziales, Wohnen und Pflege in einem gemeinsamen Prozess ein Konzept zur Verbesserung von Eingliederungshilfen entwickelt: etwa 25 Einzelhilfen werden darin abgelöst und durch eine systemische Ausrichtung der Sicherung von Teilhabe eingesetzt.

Wirkung:

Auf diese Weise kann gelingen, dass nicht nur an einem Standort eine notwendige Weiterentwicklung erfolgt, sondern dass die Erkenntnisse allen Trägern in NRW zur Verfügung gestellt werden - damit immer mehr Kinder von einem wirklich inklusiven Bildungssystem profitieren können.