Modellprojekt "Entwicklung von Leitlinien zu Qualitätsmerkmalen begleiteter Elternschaft in NRW"
Projektträger:
MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.
Projektpartner:
Universität Siegen
Zusammenarbeit:
Jugendamt der Stadt Sundern
Fokussiertes Problem:
(Werdende) Mütter und Väter mit einer intellektuellen Beeinträchtigung erleben im Zusammenhang mit ihrer (baldigen) Elternschaft eine Überforderung: Die "elterlichen Pflichten" können sie meist ohne Unterstützung nicht erfüllen. Die häufigste Antwort auf diese Überforderung ist, dass die Kinder von ihren Eltern getrennt aufwachsen. Das bringt die Mütter und Väter mit einer intellektuellen Beeinträchtigung oft in eine verzweifelte Situation, da sie einerseits selber für ihr Kind sorgen, andererseits ihrem Kind auch auf keinen Fall schaden möchten. Die Möglichkeit einer begleiteten Elternschaft ist oftmals weder den Müttern und Vätern noch den für eine Unterstützung zuständigen Stellen bekannt, selbst wenn es solche Angebote vor Ort bereits gibt. Auch dies ist nicht selbstverständlich und bestehende Angebote sind in ihrer Angebotsstruktur sehr unterschiedlich und nicht immer passend. Weder der Prozess hin zu einer begleiteten Elternschaft noch die Begleitung selber ist bisher verlässlich geregelt, eine Form der Qualitätssicherung besteht nicht.
Projektziel:
- Kinder von Müttern und Vätern mit einer intellektuellen Beeinträchtigung haben regelhaft die Möglichkeit, bei ihren Eltern aufzuwachsen.
- Im gesamten Prozess der begleiteten Elternschaft werden die (werdenden) Mütter und Väter und ihre Kinder durch die Leistungs- und Kostenträger aktiv unterstützt.
- Die regelhafte, aktive Unterstützung von Müttern und Vätern mit einer intellektuellen Beeinträchtigung und deren Kindern wird in Nordrhein-Westfalen durch eine Leitlinie qualitätsgesichert.
- Ein Qualifizierungsprofil sowie ein Basiscurriculum für die Qualifizierung von Fachkräften, die die Mütter und Väter mit einer intellektuellen Beeinträchtigung und ihre Kinder begleiten, sind erarbeitet und erprobt.
- Indikatoren für Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in der Begleitung von Müttern und Vätern mit einer intellektuellen Beeinträchtigung und ihrer Kinder sind in den Leitlinien festgeschrieben und zusammen mit Vereinbarungen zur Finanzierung und dem Qualifizierungsprofil in einem Rahmenkonzept verortet. Dieses ist (im Rahmen einer Pilotierung) erprobt und bei Kostenträgern und Dienstleistungserbringern im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und der Behindertenhilfe in Nordrhein-Westfalen bekannt.
Maßnahmen:
Das Projekt gliedert sich dabei konkret in folgende Handlungsebenen:
- Perspektive Recht, Wissenschaft und Praxis erfassen
- Perspektive der Familien erfassen
- Perspektive der Akteure erfassen
- Konzept mit Perspektive entwickeln
- entwickeltes Konzept pilotieren und modifizieren
- bestehende Angebote der Begleiteten Elternschaft landesweit erfassen
- mit bestehenden Netzwerken zusammenarbeiten
- im Projektbeirat gemeinsam reflektieren
- Fachöffentlichkeit informieren und Erfahrungswissen nutzen
- Einzelberatungen durchführen
Mit dem Ziel der Etablierung regelhafter und qualitätsgesicherter Unterstützungsmöglichkeiten von Müttern und Vätern mit einer intellektuellen Beeinträchtigung und ihren Kindern entwickelt der Projektträger ein Rahmenkonzept zur Begleitung von Müttern und Vätern mit einer intellektuellen Beeinträchtigung. Dieses beinhaltet:
- Indikatoren für Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität,
- ein Qualifizierungsprofil sowie ein Basiscurriculum für die Qualifizierung von Fachkräften sowie Empfehlungen für Maßnahmen und Indikatoren zur Qualitätssicherung,
- Mustervereinbarungen zur Finanzierung begleiteter Elternschaft und
- Materialien in leicht verständlicher Sprache.
Wirkung:
Nicht zuletzt durch Artikel 23 der UN-Behindertenrechtskonvention, der die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in allen Fragen der Ehe, Familie, Elternschaft und Partnerschaft betont, ist eine entsprechende Weiterentwicklung in diesem sensiblen Bereich geboten. Die Bedarfssituation behinderter Eltern wird im Bundesteilhabegesetz im Zusammenhang mit Begleiteter Elternschaft und Elternassistenz erstmalig explizit berücksichtigt. Es ist noch nicht vollständig absehbar, welche Konsequenzen dies für die Ausgestaltung der Unterstützungsangebote für intellektuell beeinträchtigte Eltern haben wird. Das Modellprojekt bietet die Chance, den neuen gesetzlichen Rahmen fachlich auszugestalten.