Die Organe der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW
Die Organe der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW sind:
- der Stiftungsrat, dem fünf Landtagsabgeordnete, zwei Vertreter der Freien Wohlfahrtspflege und jeweils ein Vertreter des Innenministeriums, des Finanzministeriums und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales angehören; er beschließt über alle grundsätzlichen Stiftungsfragen, insbesondere über die Verwendung der Mittel - einzelfallbezogen für jedes Projekt.
- der Stiftungsvorstand, der die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich vertritt und die laufenden Geschäfte der Stiftung führt.
Die Rechtsaufsicht wird durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW) wahrgenommen.
Der Stiftungsrat und der Vorstand der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW setzen sich nicht nur intensiv mit den aktuellen sozialpolitischen Entwicklungen in NRW auseinander, sondern auch mit den einzeln geförderten Projekten. Dazu arbeiten die beiden Stiftungsorgane eng und vertrauensvoll zusammen.