Schritt für Schritt zur Förderung

Die Förderung der SozialstiftungNRW folgt einem klar strukturierten Prozess. Hier erfahren Sie, ob Ihr Projekt gefördert werden kann und wie Sie die Förderung beantragen. Grundsätzlich ist eine Förderung sowohl für einmalige Investitionen – etwa bei Bauprojekten – genauso möglich wie für laufende Personal- und Sachausgaben von Projekten.

Auf einen Blick: Können wir Ihr Projekt fördern?

Eine Förderung durch die SozialstiftungNRW ist möglich, wenn Ihr Projekt diese Bedingungen erfüllt:

  • Ihre Organisation ist nach den Regeln unserer Stiftung grundsätzlich förderfähig.
  • Ihre Organisation ist Mitglied in einem Spitzenverband der Wohlfahrtspflege NRW – also bei der AWO, dem Deutschen Roten Kreuz, der Diakonie, der Caritas, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband oder der Jüdischen Gemeinde in Nordrhein-Westfalen.
  • Ihre Einrichtung ist eine juristische Person – also beispielsweise eine GmbH oder ein e. V. – und im Sinne des Steuerrechts gemeinnützig.
  • Ihre Einrichtung bzw. Ihr Projekt ist in NRW angesiedelt.
  • Ihr Projekt kann nicht durch eine Regelfinanzierung oder eine andere Finanzierungsmöglichkeit umgesetzt werden (Subsidiaritätsgrundsatz).
  • Die Umsetzung der Maßnahme hat noch nicht begonnen. Dies bedeutet, dass grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen darf. 

So funktioniert Ihre Antragsstellung.

  1. Sie nehmen Kontakt mit Ihrem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege auf, stellen Ihr geplantes Förderprojekt vor und stimmen es ab. Von Seiten des Spitzenverbands erfolgt eine Empfehlung für die bestmögliche Förderung Ihres Projektes.
  2. Sollte der für Sie zuständige Spitzenverband eine Förderung durch die SozialstiftungNRW als aussichtsreich ansehen, besteht die Möglichkeit, dass Sie einen Termin zur Vorstellung des geplanten Projektes, mit der für die Region zuständigen Sachbearbeiterin der Geschäftsstelle, vereinbaren. Unser Team prüft gemeinsam mit Ihnen, welche Förderung denkbar ist und weist Sie auf mögliche Punkte hin, die im Antrag besonders beachtet werden sollten. Dieses Gespräch kann zusammen mit Ihrem Spitzenverband durchgeführt werden.
  3. Sie bereiten zusammen mit Ihrem Spitzenverband den Förderantrag vor und legen ihn der SozialstiftungNRW vor. Die Ergebnisse des Beratungsgesprächs machen es Ihnen leicht, an alles zu denken. Sie brauchen für Ihren Förderantrag diese Formulare:
  4. Ihr Spitzenverband erstellt eine Stellungnahme zu dem Projekt und beurteilt die Nachhaltigkeit der Maßnahme. Diese wird gemeinsam mit dem Antrag bei der SozialstiftungNRW eingereicht.
  5. Die Geschäftsstelle der SozialstiftungNRW bearbeitet und prüft Ihren Förderantrag. Sollten Dokumente oder Informationen fehlen, erhalten Sie zusammen mit der Eingangsbestätigung die Aufforderung, diese nachzureichen. Unser Team prüft, ob Ihr Projekt gemäß der Förderrichtlinie der Stiftung gefördert werden kann und bereitet eine Beschlussvorlage für die nächste Sitzung des Stiftungsrats vor.
  6. Der Stiftungsrat entscheidet über die eingereichten Förderanträge und gibt die Förderung frei. Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid. Der zuständige Spitzenverband wird nachrichtlich über die Bewilligung informiert.
  7. Nach der Bewilligung der Förderung können Sie mit der Umsetzung des geförderten Projekts beginnen. Dabei helfen Ihnen diese Formulare:
    • Über das Mittelabrufformular können Sie Auszahlungen der bewilligten Mittel beantragen. Bei Änderungen im Projektablauf müssen Sie Ihren Sachbearbeiter oder Ihre Sachbearbeiterin bei der SozialstiftungNRW kontaktieren (genaue Regelungen finden Sie in der ANBest-P SW)
    • Über eine Belegliste sammeln und dokumentieren Sie die Aufwendungen für Ihr Projekt. Dabei helfen Ihnen unsere Muster-Beleglisten für Investiv-, Anschub- oder Modellprojekte, die leicht auszufüllen sind.
    • Bei Modellprojekten verfolgen Sie über ein besonderes Berichtsformular laufend den Fortschritt Ihres Projekts. Welche administrativen Änderungen haben sich im Projektjahr bzw. vor dem jeweiligen Mittelabruf ergeben?
    • Wenn ein Projekt über mehr als ein Jahr läuft, wird der Aufwand bis zum Jahresende in einem Zwischennachweis erfasst.
  8. Nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres Projekts weisen Sie abschließend die Verwendung der Fördermittel nach. Dazu reichen Sie den Verwendungsnachweis ein – und dazu die Beleglisten, in denen die Ausgaben detailliert erfasst sind. Sie haben dafür ab dem Ende des Bewilligungszeitraums 6 Monate Zeit.