Immer wieder für besondere Themen im Einsatz

Neben der kontinuierlichen Förderung von Projekten der Freien Wohlfahrtspflege legt die SozialstiftungNRW immer wieder neue Sonderförderungen auf, die gezielt auf Bereiche mit besonderem Handlungsbedarf ausgerichtet sind. Auch im Jubiläumsjahr 2024 gibt es diese Programme – mit vier Schwerpunkten und vielen Euro Fördervolumen.

Wir sind STARK! Ein Jubiläumssommer-Spezial für Kinder und Jugendliche

Die Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen gehört zu den traditionellen Förderschwerpunkten der SozialstiftungNRW. Als Besonderheit stellt die SozialstiftungNRW im Jubiläumsjahr für ein Sommer-Sonderprogramm eine Summe von bis zu 5 Mio. Euro zur Verfügung. Insbesondere Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebensverhältnissen sollen damit die Chance bekommen, ihre Wünsche und Ideen einzubringen. So will die Stiftung mit den Menschen feiern, für die sie ins Leben gerufen wurde.

Im Rahmen von „Wir sind STARK! Ein Jubiläumssommer-Spezial für Kinder und Jugendliche“ arbeitet die SozialstiftungNRW mit zwei Partnern zusammen: Der DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e.V., als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege NRW übernimmt die Programmadministration.

Das Programm startet am 29.03.2024. Hier geht es zum Antragsformular: https://wirsindstark.powerappsportals.com/

Das 25-jährige Engagement für Kinder und Jugendliche, die in Armut leben, zeichnet die Aktion Lichtblicke e.V. aus. Die von den NRW-Lokalradios, Caritas und Diakonie ins Lebens gerufene Aktion Lichtblicke e.V. ist seit vielen Jahren regional unterwegs. Die Lokalradios in NRW, vertreten durch RadioNRW, übernehmen die lokale Berichterstattung in der Bewerbung und der Entscheidung sowie der Durchführungsphase der Projekte vor Ort.  

Digitale Teilhabe stärken heißt gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen

Im Rahmen des bundesweit einmaligen Sonderprogramms „Zugänge erhalten – Digitalisierung stärken“ hat die SozialstiftungNRW mit 653 Digitalisierungsprojekten und einem Fördervolumen von rd. 42,5 Mio Euro in besonderer Weise auf die Corona-Pandemie reagiert. Neben der sehr konkreten Hilfe für die vom Lockdown betroffenen Menschen war die Stärkung der Einrichtungen der Sozialen Arbeit ein wichtiges Ergebnis des Programms.

Mit geplanten neuen Förderaufruf knüpft die SozialstiftungNRW an die Erfahrungen aus dem Sonderprogramm an und lenkt in ihrem Jubiläumsjahr die unbedingte Aufmerksamkeit auf die digitale Teilhabe. Denn gelingende gesellschaftliche digitale Transformation braucht die digitale Teilhabe aller Mitglieder der Gesellschaft.

„Teilhaben“ bedeutet den niedrigschwelligen Zugang zu notwendigen Techniken und Medien ebenso wie die Fähigkeit der Bedienbarkeit zur souveränen autonomen Nutzung von digitalen Technologien.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Assistive Technik in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung

Im Rahmen der Förderrichtlinien fördert die Stiftung Träger, die in ihren Wohnangeboten der Eingliederungshilfe Assistive Technik einsetzen wollen. In der Regel werden dies bestehende Angebote sein, bei denen keine Modernisierung zum Zeitpunkt der Antragstellung notwendig ist.

Im Rahmen der Modellförderung plant die Stiftung für die Dauer von 24 Monaten eine Reihe von Maßnahmen zu fördern, bei denen in zehn Einrichtungen/Wohnangeboten der Eingliederungshilfe technische Neuerungen umgesetzt werden, die zu einer größeren eigenständigeren Teilhabe der Bewohnenden und zu einer Entlastung beim Personal führen sollen.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen einer Förderung finden Sie hier.

Förderung vielfältige Gesellschaft

Das Land Nordrhein-Westfalen hat verschiedenste Maßnahmen und Programme zur Unterstützung der Flüchtlings- und Integrationsarbeit vor Ort aufgelegt. Beispiele sind das Kommunale Integrationsmanagement (KIM), KOMM-AN oder Integrationschancen für Kinder und Familien (IfKuF).

Auch beschränkt sich Diskriminierung nicht auf diesen Personenkreis, sondern trifft Menschen in vielfältigen Lebenszusammenhängen.

Wenn wir von Vielfalt sprechen, meinen wir unsere Unterschiedlichkeit in

  • Geschlecht und geschlechtlicher Identität
  • kultureller Vielfalt und ethnischer Zuschreibung
  • sexueller Orientierung und Identität
  • körperlichen und geistigen Fähigkeiten (Behinderung)
  • Religion und Weltanschauung
  • sozialer Herkunft und ökonomischem Status und im
  • Alter

Der Aspekt Vielfalt lenkt den Fokus darauf, dass wir in allem, was wir für alle tun, auch an alle Gruppen unserer Gesellschaft denken und keine davon benachteiligen.

Vielfalt bedeutet aber auch, dass es eine Vielfalt an Werten und Zielen gibt, die gemeinsam neu ausgehandelt und neu ausgerichtet werden müssen.

Unser Grundgesetz bildet die Grundlage unserer Haltung: Alle haben die gleichen Rechte und alle werden gleich geachtet.

Dies geschieht nicht von allein. Es sind spezifische Angebote nötig, um Menschen erkennen zu lassen, was gemeinsame Grundwerte bedeuten und wo ihr eigenes Handeln einem friedlichen Zusammenleben auf Augenhöhe in unserer vielfältigen Gesellschaft entgegenstehen.

Die SozialstiftungNRW möchte sich diesem Thema im Jubiläumsjahr annehmen und hat vier Förderansätze definiert. Lesen Sie hier nach, welche Maßnahmen durch uns gefördert werden.

Künftige Förderungen im Bereich der Wohnangebote in der Eingliederungshilfe

Im Mittelpunkt der Förderung der SozialstiftungNRW steht die Schaffung von Wohnangeboten für Menschen mit Behinderung. Die zugrundeliegenden Rahmenbedingungen einer möglichen Förderung haben wir hier zusammengefasst.

Die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW fördert– ergänzend zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) – im Bereich der Eingliederungshilfe Klimaschutz- und Hitzeschutzmaßnahmen. Erfahren Sie mehr über die förderfähigen Maßnahmen und die Voraussetzung für die Gewährung einer solchen Förderung durch die SozialstiftungNRW: klicken Sie hier.

Beachten Sie bei der Planung von Klima- und Hitzeschutzmaßnahmen auch die Arbeitshilfen zum einrichtungsbezogenen Hitzeschutz in stationären Pflege- und Wohneinrichtungen, die das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit Akteurinnen und Akteuren aus dem Gesundheits- und Pflegewesen erstellt hat. Hier finden Sie sowohl gebäudebezogene als auch sonstige Gestaltungsmöglichkeiten.