Eine deutschlandweit einmalige Stiftung für soziale Innovation.

Die SozialstiftungNRW fördert Projekte von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, mit denen die Lebenssituation von Menschen verbessert wird. Dabei deckt sie die gesamte Bandbreite der Sozialen Arbeit ab. In den 50 Jahren ihres Bestehens hat die Stiftung fast 8.000 Vorhaben mit insgesamt fast einer Milliarde Euro unterstützt – durchschnittlich etwa 150 Projekte pro Jahr. Unter den deutschlandweit rund 19.000 rechtlich selbständigen Stiftungen gehört die SozialstiftungNRW zu den ausgabenstärksten Förderstiftungen, in Nordrhein-Westfalen ist sie im Sozialbereich sogar wohl die ausgabenstärkste Stiftung.

Den besonderen, ja einzigartigen Charakter der SozialstiftungNRW – offiziell Stiftung Wohlfahrtspflege NRW – machen drei Faktoren aus:

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  1. Die SozialstiftungNRW treibt Innovation im sozialen Bereich voran. Mit wissenschaftlich begleiteten Modellprojekten, Investitionsförderungen, Anschubfinanzierungen und Sonderprogrammen werden Angebote im Sinne der Menschen weiterentwickelt. Aus Impulsen der Politik oder der Gesellschaft werden so erst Experimente und dann neue Standards. In dem sie viele soziale Innovationen in Bewegung setzt, prägt die Stiftung das soziale Gesicht Nordrhein-Westfalens.
     
  2. Die SozialstiftungNRW ist eine Parlamentsstiftung. In ihrem obersten Entscheidungsgremium wird die Mehrheit der Mitglieder vom nordrhein-westfälischen Landtag per Wahl bestimmt. Damit ist gewährleistet, dass die Stiftungsarbeit von einer breiten politischen Basis getragen wird und die demokratischen Mehrheitsverhältnisse repräsentiert sind.
     
  3. Die SozialstiftungNRW hat auch eine besondere Finanzierungsgrundlage. Sie erhält ihre Mittel aus den Gewinnen der nordrhein-westfälischen Spielbanken – in den vergangenen Jahren standen ihr so jährlich etwa 25 Mio. Euro zur Verfügung. Nach der Privatisierung der Spielbanken ist nun auch die Merkur Spielbanken NRW GmbH mit ihren Standorten in Aachen, Bad Oeynhausen, Dortmund, Monheim und Duisburg verpflichtet, diese Zahlung fortzuführen. Die Rechtsgrundlage ist das Spielbankgesetz NRW. Den Gesetzestext finden Sie hier.

Die gesellschaftspolitische Grundüberzeugung und damit die Arbeit der Stiftung folgt dem Prinzip der Subsidiarität: Das Land übernimmt die Verantwortung für Menschen, die der Hilfe bedürfen – hier steht die SozialstiftungNRW mit ihren wirkungsvollen Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Sie entlässt aber auch nicht die aus der Verantwortung, die mit ihren Kräften für die Gemeinschaft einstehen können und müssen.

Gerade mit Blick auf die finanzielle Ausstattung der öffentlichen Hand hat die Arbeit der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW in den vergangenen Jahren noch an Bedeutung gewonnen.

Unsere Partner: Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege NRW

Traditionell können gemeinnützige Träger, die nicht der AWO, der Caritas, dem DRK, der Diakonie oder den Jüdischen Gemeinden angehören, beim Paritätischen eine Mitgliedschaft erreichen, wenn sie die Aufnahmekriterien erfüllen (Hier Link zu den Aufnahmekriterien). Damit erhalten sie die Berechtigung, Anträge für unsere Förderungen zu stellen.  

Als politisch Handelnde bietet die Stiftung einen Raum, in dem Freie Wohlfahrtspflege und die Politik gemeinsam Soziale Arbeit gestalten, erproben und ermöglichen können. Damit ergibt sich durch unsere Arbeit eine direkte Wirkung auf die Gesellschaft und jeden einzelnen Menschen, ob Betroffene oder Angehörige.

Die SozialstiftungNRW steht ausschließlich Trägern der Freien Wohlfahrtspflege als Partnerin zur Seite, um mit ihnen den Menschen eine bessere Lebensqualität und ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.